Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsausschlussvereinbarung
Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Personal Trainerin und der Klientin/dem Klienten gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.
KlientInnen im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Klientin/des Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.
Leistungsgegenstand
Die Trainerin bietet der Klientin/dem Klienten ein auf sie/ihn optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten, Sportbekleidungsauswahl, Ernährungsberatung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten.
Die Trainerin gewährleistet der Klientin/dem Klienten eine individuelle Beratung. Die Betreuung der Klientin/des Klienten erfolgt persönlich durch die Trainerin.
Training und Terminvereinbarung
Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch mit der Klientin/dem Klienten statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert die die Klientin/der Klient die Trainerin über ihre/seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen und füllt einen Anamnesebogen aus.
Eine Trainingseinheit dauert 45 oder 60 Minuten. Die längeren Trainingseinheiten werden individuell vereinbart.
Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten der Trainerin statt.
Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden, ansonsten muss der volle Preis gezahlt werden. Für die nicht wahrgenommenen Termine, aber innerhalb von 24 Stunden abgesagten Termine, wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des Preises für eine Trainingseinheit erhoben.
Urlaubsvereinbarungen, Feiertage oder krankheitsbedingte Verhinderung/Abwesenheit der Klientin/des Klienten werden individuell besprochen.
Obliegenheiten des Klienten
Die Klientin/der Klient ist verpflichtet, die Trainerin über ihre/seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist die Klientin/der Klient verpflichtet, die Trainerin umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
Zahlungsbedingungen
Das Honorar der Trainerin richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Zugang bei der Klientin/dem Klienten zu bezahlen.
Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Überweisung
Haftung und Hinweise
Die Trainerin haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Klientin/des Klienten. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von der Trainerin zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
Die Trainerin haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei der Klientin/dem Klienten zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen der Trainerin und erleidet er dadurch Schäden, so ist die Haftung der Trainerin ausgeschlossen.
Jegliche Teilnahme an Ernährungs-, Bewegungs- bzw. Entspannungsprogrammen erfolgt auf eigene Verantwortung, es sei denn, der Personal Trainerin sind grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen.
Personal Training ist ein individuell auf die Klientin/den Klienten ausgerichtetes Gesundheitstraining zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit und zur Steigerung der Lebensqualität. Das Training in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung setzt einen guten Gesundheitszustand voraus. Sollte die Klientin/der Klient während des freiwillig ausgeübten Trainings eine plötzliche Befindlichkeitsänderung (z. B. Schmerzen, Kreislaufstörungen, Herzrasen) verspüren, so ist sie/er verpflichtet, dies der Personal Trainerin unverzüglich mitzuteilen und ggf. einen Arzt aufzusuchen.
Die Personal Trainerin haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des von der Klientin/vom Klienten, mit der Eingehung des Vertrages, verfolgten Zwecks.
Nimmt die Klientin/der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen Empfehlungen der Personal Trainerin in Anspruch, tut sie/er auch dies in eigener Verantwortung.
Die Personal Trainerin versichert das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen der Klientin/des Klienten zu genügen.
Die Klientin/der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt auch für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
Der Klientin/dem Klienten wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten der Trainerin werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Klientin/des Klienten werden von der Trainerin gespeichert und aufbewahrt und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Trainerin.
Geheimhaltung
Die Trainerin ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen der Klientin/des Klienten Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Trainerin und der Klientin/des Klienten.
Vertragsdauer
Zwischen der Trainerin und der Klientin/dem Klienten werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Die Klientin/der Klient hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis wird ausschließlich ein ärztliches Attest anerkannt.
Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.